Nur mal zum Verständnis ein sachliche Frage zum Thema "Seefunkzeugnis"
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Segeln in der Schweiz

Nur mal zum Verständnis ein sachliche Frage zum Thema "Seefunkzeugnis"

Hi, auf der Page von PA-Bremen steht: --- Unberührt bleibt die Regelung, dass auf einer mit einer Funkanlage ausgerüsteten Yacht mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss. Quelle: Bundesgesetzblatt 2008, Teil I, Nr. 16. [05.05.2008] ... Jetzt habe ich aus Intersse mal versucht nachzuvollziehen,