Nur mal zum Verständnis ein sachliche Frage zum Thema "Seefunkzeugnis"
Eingetragen von admin. | Die, 2008-06-24 21:38
Hi, auf der Page von PA-Bremen steht: --- Unberührt bleibt die Regelung, dass auf einer mit einer Funkanlage ausgerüsteten Yacht mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss. Quelle: Bundesgesetzblatt 2008, Teil I, Nr. 16. [05.05.2008] ... Jetzt habe ich aus Intersse mal versucht nachzuvollziehen,
